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Bedingungen für Buchungen von Reiseleistungen bei Meine-Seniorenreise Meine-Seniorenreise (KAERA AG, vertreten durch den Vorstand Gerhard Lorkowski, Industriestr. 4-6, 61440 Oberursel) betreibt ein Online-Reiseportal. Meine-Seniorenreisee tritt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Vermittler von angebotenen Beförderungs-, Unterkunfts- und damit verbundenen Leistungen (Pauschalreisen, Flüge, Hotelbuchungen, Mietwagen, etc.) auf. Meine-Seniorenreise veranstaltet selbst keine Reise. Bei einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Anbieter (z. B. Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Hotelbetreiber) zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten somit ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von Meine-Seniorenreise und haben keinerlei Einfluss auf Bedingungen der einzelnen Reiseveranstalter bzw. Anbieter und deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Vertragsinhalt Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des Buchungsvorgangs - hier muss der konkrete Befehl eingetragen werden? beauftragen Sie uns, die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen, die von einem Reiseveranstalter bzw. Anbieter erbracht werden rechtsverbindlich zu vermitteln. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von Meine-Seniorenreise. Mit der Buchung erklären Sie, dass Sie geschäftsfähig und volljährig sind.
2. Mit der Buchung wird zeitgleich dem jeweiligen Leistungsanbieter ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewählten Reiseleistungen übermittelt. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die Annahme des jeweiligen Leistungsanbieters gegenüber Ihnen zustande. Die unmittelbar nach Buchung Ihnen übermittelte Zugangsbestätigung stellt keine Reisebestätigung dar, sondern informiert Sie nochmals über den Inhalt Ihrer Willenserklärung.
3. Vermittlungsentgelte Meine-Seniorenreise erhebt, soweit nicht bei der Buchung etwas anderes vereinbart ist, kein separates Vermittlungsentgelt von Ihnen.
4. Umbuchungs- und Rücktrittskosten Hinsichtlich der Umbuchungs- und Rücktrittskosten (Stornogebühren) sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem jeweiligen Leistungsanbieter maßgebend.
5. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass er für seine Person die zur Durchführung der Reisen erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass - und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Wir empfehlen dringend die Einhaltung der Vorschriften und das Vorhandensein der erforderlichen Reisedokumente vor Reisebuchung zu überprüfen.
6. Abtretungsverbot Eine Abtretung von Ansprüchen gegen Meine-Seniorenreise an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen.
7. Haftung von Meine-Seniorenreise Meine-Seniorenreise haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die mangelfreie Erbringung der Touristikleistung selbst. Die Angaben zu den Touristikleistungen beruhen auf den Angaben des jeweiligen Leistungsanbieters. Eine Garantie für deren Richtigkeit wird nicht übernommen. Meine-Seniorenreise haftet bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit und bei der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden max. auf den 3fachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. Meine-Seniorenreise haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt, insbesondere Kriege, innere Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, etc..
8. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Für den Vermittlungsvertrag gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Oberursel. |
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